Branche

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenaufträge in Online-Medien

§ 1 Geltungsbereich

Für die Erteilung von Anzeigenaufträgen (z. B. Stellenanzeigen, Textlinks, Werbebanner, etc.) für alle Online-Medien (z. B. Online-Portale, Social-Media-Plattformen, Telemedien und E-Mail-Newsletter) des Verlags gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu. Ergänzend gelten die im Angebot zur Auftragserteilung ggf. angegebenen besonderen Bedingungen sowie in der Verkehrsordnung für den Buchhandel niedergelegten Handelsbräuche in ihrer jeweils geltenden Fassung. Aufträge nimmt der Verlag ausschließlich von Unternehmern im Sinne des § 14 BGB entgegen. Zusätzlich zu diesen AGB gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuelle Preisliste bzw. die aktuellen Preisangaben des Verlags zu den Online-Medien.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Ein Vertrag kommt mit der Annahme des Anzeigenauftrags durch den Verlag zustande. Ein Anzeigenauftrag ist der Auftrag des Auftraggebers über die Veröffentlichung von Anzeigen in den durch den Verlag betriebenen Online-Medien. Der Vertrag kommt erst durch die Abgabe der Annahmeerklärung durch den Verlag oder durch Rechnungsstellung zustande.

(2) Änderungen der Vertragsdaten des Auftraggebers (z. B. Firmierung, Anschrift) müssen dem Verlag unverzüglich angezeigt werden. Nach Rechnungsstellung fallen für Änderungen (etwa der Firmierung etc.) zusätzliche Bearbeitungskosten an.

(3) Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Auftragsabschluss abzuwickeln.

(4) Bei Preiserhöhungen treten die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge in Kraft, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Dies gilt gegenüber Nichtkaufleuten nicht bei Aufträgen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluss abgewickelt werden sollen. (5) Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.

§ 3 Ablehnung von Aufträgen

(1) Ein Auftrag, der ohne Vorlage des Anzeigentextes erteilt wurde, gilt unter dem Vorbehalt als angenommen, dass der Verlag den Auftrag nicht wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach seinen einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen ablehnt (bzw. bis zu einer Korrektur zurückstellt), wenn der Auftrag inhaltlich gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder eine Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

(2) Bei einem Gesamtauftrag über mehrere Veröffentlichungen, zu denen die Inhalte nachträglich eingereicht werden, kann der Verlag einen einzelnen Auftrag unter den vorgenannten Voraussetzungen ablehnen bzw. zeitlich verschieben, ohne dass hierdurch der Gesamtauftrag berührt wird.

§ 4 Ausschluss von Mitbewerbern

Der Verlag achtet, soweit möglich, von sich aus darauf, dass, sofern zutreffend, konkurrierende Anzeigen möglichst auf verschiedenen Seiten untergebracht werden. Ein verbindlicher Ausschluss von Mitbewerbern des Auftraggebers bedarf jedoch einer besonderen Vereinbarung in Schrift- oder Textform.

§ 5 Gestaltung der Anzeige

(1) Enthält der Auftrag keine Vorschriften über die Höhe, Breite und Farbigkeit einer Anzeige, so wird entsprechend dem mutmaßlichen Willen des Auftraggebers verfahren.

(2) Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

§ 6 Rechnungen

(1) Die Rechnungsbeträge enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sind, falls nichts anderes auf den Rechnungen vermerkt ist oder im Einzelfall Vorauszahlung vereinbart ist, sofort und ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug kann der Verlag die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Aufträge Vorauszahlung verlangen. Die sich für den Fall des Verzuges des Auftraggebers aus dem Gesetz ergebenden Ansprüche des Verlags bleiben unberührt.

(2) Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich zum Tag der Schaltung der Anzeigen in den Online-Medien.

§ 7 Stornierung

Anzeigenaufträge können bis zum vereinbarten Datenanliefertermin storniert werden. Die Stornierung ist schriftlich oder in Textform (z. B. per Fax oder E-Mail) zu erklären. Sofern nicht anders vereinbart ist Datenanliefertermin zwei Werktagen vor dem vereinbarten Schaltungstermin der Anzeige. Bei späteren Stornierungen, sofern technisch noch realisierbar, können dem Auftraggeber entstehende Kosten in Rechnung gestellt werden. Sind hinsichtlich der beauftragten Anzeigenschaltung bereits alle Vorkehrungen für die Online-Schaltung getroffen, ist die volle vereinbarte Vergütung zu zahlen.

§ 8 Zugelieferte Inhalte / Rechteeinräumung

(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm zugelieferten und zur Veröffentlichung bestimmten Inhalte, insbesondere Texte, Grafiken oder Bilder, nicht im Widerspruch zu geltenden Rechtsvorschriften stehen und keine Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte oder sonstige Schutzrechte verletzen. Der Aufraggeber stellt den Verlag insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die dieser Dritte im Zusammenhang mit der Veröffentlichung einer Anzeige gegenüber dem Verlag stellt. Der Verlag hat das Recht, geschaltete Anzeigen, im Falle einer Inanspruchnahme wegen der Verletzung von Rechten Dritter oder eines sonstigen Rechtsverstoßes sofort einzustellen.

(2) Der Auftraggeber hat für die rechtzeitige und vollständige Bereitstellung fehlerfreier Inhalte (z. B. Daten, Bilder, Grafiken, Texte, etc.) Sorge zu tragen. Der Auftraggeber beachtet die vom Verlag gegebenenfalls vorgegebenen technischen Spezifikationen. Eine redaktionelle oder technische Nachbearbeitung findet grundsätzlich, sofern nicht gesondert vereinbart, nicht statt.

(3) Der Auftraggeber räumt dem Verlag räumlich und inhaltlich, auf die Dauer der Schaltung der Online-Anzeige vereinbarten Leistungszeitraums, sämtliche für die Durchführung des Vertrags notwendigen Rechte an den vom ihm zugelieferten Inhalten, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, ein. Die Rechteeinräumung erfolgt zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, spätestens im Zeitpunkt der Zulieferung der Inhalte. Die eingeräumten Rechte sind an ggf. in die Leistungserbringung eingebundenen Dritten unterlizenzierbar.

§ 9 Verbreitung der Online-Werbung

Die Wiedergabe der geschalteten Anzeige erfolgt in einer dem üblichen technischen Standard entsprechenden Weise. Der Verlag kann nach jedoch dem derzeitigen Stand der Technik keine jederzeitige und vollständige fehlerfreie Wiedergabe der Anzeige garantieren. Ein durch den Verlag zu vertretender Fehler in der Wiedergabe der Anzeige liegt insbesondere dann nicht vor, wenn dieser durch außerhalb des Verantwortungsbereichs des Verlags liegende Umstände auftritt, z. B. durch die Verwendung nicht geeigneter Darstellungssoftware, Störung des Kommunikationsnetzes, Leistungsausfall, nicht aktualisierte Zwischenspeicherung auf Proxy-Servern.

§ 10 Haftung für Mängel

(1) Der Verlag haftet für Mängel nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

(2) Bei durch den Verlag zu vertretender ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels hat der Auftraggeber einen Anspruch auf die erneute Schaltung der Anzeige. Dies gilt nicht, wenn die erneute Schaltung der Online-Werbung für den Verlag unzumutbar ist. Schaltet der Verlag die Anzeige nicht innerhalb einer ihm hierfür gesetzten angemessenen Frist erneut oder hat der Auftraggeber hieran kein Interesse oder ist diese dem Verlag unzumutbar, kann der Auftraggeber die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Das Recht des Auftraggebers auf Ersatzvornahme ist ausgeschlossen.

(3) Nach Schaltung der Anzeige in den Online-Medien des Verlages hat der Auftraggeber diese zu prüfen und erkannte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber eine Anzeige, gilt die durch den Verlag erbrachte Leistung als genehmigt, es sei denn der Mangel war bei der Prüfung nicht erkennbar. Später erkannte Mängel sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.

§ 11 Haftung

(1) Ansprüche des Auftraggebers auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Auftraggebers aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Verlags, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels des Vertrags notwendig ist.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3) Die Einschränkungen der Abs. 1 und 2 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlags, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.

(4) Die sich aus Abs. 1 und 2 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit der Verlag den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen hat. Das gleiche gilt, soweit der Verlag und der Kunde eine Vereinbarung über die Beschaffenheit der Sache getroffen haben. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Auf Verträge zwischen dem Verlag und den Auftraggeber findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften bleiben unberührt.

(2) Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Verlag der Sitz des Verlags. Der Verlag ist in solchen Fällen auch berechtigt, am Hauptsitz des Auftraggebers zu klagen. Dasselbe gilt, sofern der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland vorweisen kann.

Stand: Januar 2018