Michaela Goecke, Leiterin des Referats für Suchtprävention in der BZgA: „Die Leber wird durch hohen und regelmäßigen Alkoholkonsum sehr in Mitleidenschaft gezogen. Insbesondere in einem Jahr, in dem viele Menschen durch die Corona-Pandemie besonders belastet sind und daher vielleicht der Alkoholkonsum gestiegen ist, ist es wichtig, dafür zu sensibilisieren, dass der Abbau von Alkohol im Körper für die Leber ein echter Kraftakt ist. Das trifft auf die Leber von Frauen noch mehr zu als auf die von Männern. Die BZgA empfiehlt deshalb, regelmäßig für eine gewisse Zeit komplett auf Alkohol zu verzichten, damit sich die Leber regenerieren kann. Generell gilt: Bei Alkohol immer im Limit bleiben.“
Hoher Alkoholkonsum kann gravierende Veränderungen der Leberfunktion hervorrufen. Mögliche Folgen sind zunächst eine Fettleber sowie Entzündungen, die in schweren Fällen zu einer Leberzirrhose führen können. Da sich die Leber sehr gut regenerieren kann, ist das Alkoholfasten – zumindest für einige Wochen – empfehlenswert und trägt zur Lebergesundheit bei. Ein mehrwöchiger Verzicht auf Alkohol zeigt auch, ob es leicht oder schwer fällt, ohne Alkohol auszukommen.
Eine Gewöhnung bis hin zur Alkoholabhängigkeit entwickelt sich meist schleichend und unbemerkt, und es fällt immer schwerer, den Alkohol wegzulassen. Wer Alkohol trinkt, sollte mindestens zwei alkoholfreie Tage pro Woche einlegen, damit es nicht zu einer Gewöhnung kommt. An den übrigen Tagen sollten die Grenzwerte für risikoarmen Alkoholkonsum eingehalten werden. Diese sind für Frauen nicht mehr als ein kleines Glas Bier (0,3 Liter) oder Wein (0,125 Liter) pro Tag und für Männer höchstens die doppelte Menge.
Warum es so wichtig ist, auf die Gesundheit der Leber zu achten, und was aktiv dafür getan werden kann, erklärt die BZgA auf www.kenn-dein-limit.de. Hier finden sich Tipps zur Reduzierung des Alkoholkonsums, die positiven Effekte des Alkoholfastens werden erläutert und es wird verdeutlicht, warum es sich lohnt, durchzuhalten.
Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)