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MTA-Reformgesetz soll 2023 in Kraft treten

Das MTA-Reformgesetz bedarf jetzt nur noch der Zustimmung des Bundesrates. © AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

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Bundestagsbeschluss: MTA-Reformgesetz soll 2023 in Kraft treten

Die Ausbildungen der Berufe in der medizinischen Technologie zeitgemäß attraktiv auszurichten und zukunftsorientiert weiterzuentwickeln - das ist das Ziel des „Gesetzes zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze“ (MTA-Reformgesetz), das der Deutsche Bundestag am 28.01.2021 in 2. und 3. Lesung beschlossen hat.

Das Gesetz ist ein erster und wichtiger Baustein der Umsetzung des „Gesamtkonzepts Gesundheitsfachberufe“. Die vier Berufe in der medizinischen Technologie (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) werden reformiert und gestärkt.

In der Corona-Krise wird die Bedeutung der Berufsgruppe insbesondere bei der Versorgung von Patientinnen und Patienten auf der Intensivstation besonders deutlich. Zur zukunftsgerechten Weiterentwicklung der Berufe in der medizinischen Technologie tragen der verbindlich vorgesehene Ausbildungsvertrag mit angemessener Ausbildungsvergütung und das Verbot, für die zukünftige Ausbildung Schulgeld zu erheben, bei.

Das MTA-Reformgesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Das Gesetzgebungsverfahren soll zeitnah abgeschlossen werden und das Gesetz am 1. Januar 2023 in Kraft treten.

Unser Gesundheitssystem stellt seine Stärken in dieser Pandemie unter Beweis. Dazu gehören gut ausgebildete Frauen und Männer in Gesundheitsfachberufen wie die Medizinisch-technischen Assistenten. Mit dem MTA-Reformgesetz modernisieren wir ihre Ausbildung, schaffen auch hier das Schulgeld ab und stellen für alle Auszubildenden eine angemessene Vergütung sicher. Damit wollen wir noch mehr junge Menschen motivieren, sich für einen der wichtigen Berufe in der Gesundheitsversorgung zu entscheiden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn

Die wichtigsten Regelungen im Überblick:

  • Die bisherige Berufsbezeichnung wird zukünftig ersetzt durch die Berufsbezeichnung medizinische Technologin und medizinischer Technologe im jeweiligen Beruf (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin). Dies vollzieht fachliche und inhaltliche Änderungen der Berufsausübung, die bereits durch den medizinisch-technischen Fortschritt erfolgt sind, sprachlich nach.
  • Die vorbehaltenen Tätigkeiten werden im bisherigen Umfang beibehalten.
  • Das Ausbildungsziel in den jeweiligen Fachrichtungen wird modernisiert, weiter spezifiziert und nun kompetenzorientiert ausgestaltet. Die bisher allgemein gehaltenen Vorgaben zur Ausbildung werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung wird im Umfang ausgeweitet.
  • Ein Ausbildungsvertrag sowie eine angemessene Ausbildungsvergütung werden verbindlich vorgesehen. Schulgeld darf für die zukünftige Ausbildung nicht mehr erhoben werden.
  • Außerdem wird das Notfallsanitätergesetz angepasst, um mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen zu schaffen. Damit setzen wir die Ergebnisse der intensiven Debatte um, die seit längerem mit den am Rettungsdienst Beteiligten geführt wurde.
  • Um leichter und schneller ärztliches Personal dafür zu gewinnen, sich bei der Corona-Bekämpfung in einem Impf- oder Testzentrum zu engagieren, wird für das Jahr 2021 eine befristete sozialversicherungsrechtliche Ausnahme geregelt.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit

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