Bei 78 Prozent der verwendeten Versuchstiere handelt es sich um Nagetiere (Mäuse 72 Prozent, Ratten sechs Prozent). 13 Prozent waren Fische, vier Prozent Kaninchen und ein Prozent Vögel. „Der Rückgang betrifft diesmal fast alle Bereiche, besonders stark Versuche zur Arterhaltung und zum Umweltschutz sowie zu Ausbildungszwecken“, sagt BfR-Präsident Professor Andreas Hensel. „Der vermehrte Einsatz von Alternativmethoden in verschiedenen Forschungsbereichen kann zur Verringerung beigetragen haben.“
Aktuelle Tierversuchsstatistik
57 Prozent der Tiere wurden in der Grundlagenforschung eingesetzt, 15 Prozent in der anwendungsorientierten („translationalen“) Forschung. Letztere beschäftigt sich vor allem mit der Entwicklung neuer Therapien und Medikamente. 17 Prozent der Versuche dienten regulatorischen Zwecken wie der Qualitätskontrolle medizinischer Produkte und Sicherheitsprüfungen chemischer Substanzen.
Sieben Prozent der Tiere wurden für die Erhaltung genetisch veränderter Populationen verwendet und drei Prozent für sonstige Zwecke (Aus-, Fort- und Weiterbildung, Umwelt- und Artenschutz). Insgesamt wurden rund 129.000 Tiere weniger in Versuchen verwendet als im Vorjahr.
Rückgang bei Versuchstieren
Das BfR veröffentlicht seit dem Jahr 2021 auch die Zahl der Tiere, die zwar für wissenschaftliche Zwecke gezüchtet, aber nicht für diese eingesetzt und dann getötet wurden („überzählige“ Versuchstiere). In dieser Gruppe ist der Rückgang besonders ausgeprägt.
Sie umfasste 1,1 Millionen Tiere, rund 264.000 weniger als im Vorjahr (ein Rückgang von 19 Prozent). Bemerkenswert ist zudem, dass die Zahlen das dritte Jahr in Folge sinken. Es handelt sich bei den Tieren insbesondere um Mäuse und Fische, die bei der Zucht von genetisch veränderten Versuchstieren entstehen.
Schwerpunkt ist oft Krebsforschung
Bei der Erforschung von Krankheiten lag wie in den Vorjahren der Schwerpunkt bei den Krebsleiden. Hier wurden rund 43 Prozent der Versuchstiere im Bereich der angewandten Forschung eingesetzt. In der Grundlagenforschung dominierte jedoch mit 22 Prozent die Forschung zum Immunsystem, gefolgt von den Neurowissenschaften mit 20 Prozent und der Onkologie mit 12 Prozent.
Geringer Schweregrad der Versuche
Insgesamt war der Schweregrad der Versuche überwiegend gering (63 Prozent). Der Anteil an Tierversuchen mit mittlerer oder schwerer Belastung lag jeweils bei 28,4 und 3,6 Prozent, einem sehr niedrigen Wert im EU-Vergleich. Zusätzlich erfolgten fünf Prozent der Versuche in Vollnarkose, aus der die Tiere nicht mehr erwacht sind.
Gesetz macht strenge Vorgaben
Das Tierschutzgesetz und die Tierschutz-Versuchstierverordnung machen strikte Vorgaben für die Genehmigung, Durchführung und Überwachung von Tierversuchen. Sie legen beispielsweise fest, für welche Zwecke sie erfolgen dürfen. Bei der Entscheidung über eine Genehmigung muss insbesondere immer geprüft werden, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann.
Genehmigung und Kontrolle von Tierversuchen ist Aufgabe der für den Tierschutz zuständigen Landesbehörden. Sie übermitteln die von den Versuchstiereinrichtungen erhobenen Versuchstierzahlen an das BfR, das die Daten sammelt, aufbereitet und an die Europäische Kommission weiterleitet. Grundlage für diese Berichtspflicht ist die Versuchstierrichtlinie 2010/63/EU der Europäischen Union. Seit dem Berichtsjahr 2020 werden die Tierversuchszahlen vom BfR veröffentlicht.





