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Richterhammer und Münzen.

Das MTA-Reformgesetz weist in puncto Finanzierung noch ein paar Lücken auf. © AndreyPopov / iStock / Getty Images Plus

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MTA-Reformgesetz: Alles unter Dach und Fach? – Teil 2

Nicht alle sind in Jubelstimmung beim MTA-Reformgesetz. Die Finanzierung der MT-Ausbildung ist noch ungeklärt für einige MTA-Schulen und ambulante Labore.

Derzeit ist die Refinanzierung der Kosten einer MT-Ausbildung nur für Krankenhäuser und Schulen, die einem Krankenhaus angeschlossen sind beziehungsweise einen Kooperationsvertrag haben, gesetzlich vorgesehen. Sie müssen sich gegenwärtig keine Sorgen um die Finanzierung der Ausbildung machen.

Ihre Refinanzierung ist durch ihr individuelles Ausbildungsbudget gesichert, das vor allem durch das Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) geregelt ist. (Vgl. § 76 MTA-Reformgesetz: Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen)1.

Aber der ambulante Sektor ist gemäß den Regelungen des KHG nicht berechtigt, hier Gelder zu beantragen. Das Gleiche gilt für MTA-Schulen, die nicht mit einem Krankenhaus kooperieren, sondern mit einer ambulanten Einrichtung oder einer Privatklinik. Hier fehlt noch ein schlüssiges Finanzierungskonzept.

Die Lücke im MTA-Reformgesetz für Schulen ohne Krankenhauspartnerschaft

„Ohne Finanzierungsmöglichkeit werden MTA-Schulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossenen sind, sich nicht halten können“, befürchtet Dr. Katrin Scholz, Leiterin der MTA-Schule am RBZ Rheinisches Bildungszentrum Köln.

Zudem gibt es zahlreiche ausbildende Labore im ambulanten Bereich. Wenn die Finanzierung nicht gesichert ist, könnten niedergelassene Labore von einer Kooperation mit einer MTA-Schule absehen, wenn sie zusätzlich zum monatlichen Gehalt und weiteren Ausbildungskosten noch das Schulgeld zahlen müssten. Das hieße, es würden noch weniger MTA ausgebildet, was zur weiteren Verschärfung des Fachkräftemangels führen dürfte.

Noch hat der Gesetzgeber nicht das letzte Wort gesprochen. Das Problem wurde in der 95. Gesundheitsministerkonferenz im Juni 2022 erkannt. Es wurde Abhilfe von der Bundesregierung gefordert. Dr. Scholz und andere hoffen daher, dass in Zukunft auch alle MTA-Schulen, die nicht an ein Krankenhaus angeschlossen sind, weiterhin über die Länder finanziert werden.

Denn bekanntlich stehen die Länder in allen Bildungsangelegenheiten in einer besonderen Verantwortung. Wegen der Schulgeldfreiheit seit 2021 übernehmen derzeit fast alle Bundesländer das Schulgeld, das bei der Ausbildung an privaten MT-Schulen anfällt. Aber wie lang? Auch Axel Müller, MTA-Schulleiter am Klinikum Fulda, befürchtet, dass Schulen, die nicht mit einem Krankenhaus kooperieren oder angegliedert sind, es schwer haben werden.

Nicht alle MTA-Schulen wollen oder können mit Kliniken kooperieren

Zwar dürfen neuerdings auch private, staatlich anerkannte MT-Schulen mit Krankenhäusern eine Kooperationsvereinbarung abschließen, um die wegfallenden Einnahmen durch das frühere Schulgeld zu kompensieren. Aber nicht alle Schulen und Krankenhäuser wollen oder können miteinander kooperieren!

Kapazitätsgründe für Ausbildungsplätze und Personalmangel spielen dabei eine große Rolle, genauso das begrenzte Ausbildungsbudget eines Krankenhauses. Ein anderer Aspekt: Ein großer Teil der MT-Labor-Ausbildung findet in niedergelassenen Einrichtungen statt – also ohne Krankenhaus. Diese Labore kooperieren dann mit einer MT-Schule für die Ausbildung.

In Deutschland gibt es weit über 100 MTA-Schulen laut Dachverband für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin (DVTA)2. Rund 70 Prozent der MTA-Schulen befanden sich nach einer Untersuchung des Deutschen Krankenhausinstituts 5 im Jahr 2019 an Krankenhäusern, 30 Prozent in privater Trägerschaft.

Unmut bei niedergelassenen Laboren: Noch keine Finanzierung der MT-Ausbildung in Sicht

Trotz Fachkräftemangels ist die Refinanzierung der Ausbildungskosten in niedergelassenen Laboren im MTA-Reformgesetz noch nicht sichergestellt. Daher herrscht Unmut bei den niedergelassenen Laboren. Der Berufsverband Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM) stellte bereits im Februar 2022 in einem Brief 3 an den Ausschuss für Gesundheit im Bundestag und an das Bundesgesundheitsministerium die Frage zur noch ungeklärten Finanzierung der neuen MTLA-Ausbildung in ambulant tätigen Laboren.

Auch der Bundesrat hat in seinem Beschluss zum Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung aufgefordert, das MTA-Reformgesetz noch vor dem 1. Januar 2023 hinsichtlich der Finanzierung im ambulanten Sektor zu überarbeiten

Denn das MTA-Reformgesetz bietet noch keine Finanzierungsregelung für die Ausbildungskosten der ambulanten Labore, welche die praktischen MTLA-Ausbildung durchführen und mit einer MTA-Schule kooperieren. Bekanntlich arbeiten größtenteils MT-Fachkräfte in Laboren außerhalb von Kliniken. Ganz im Gegensatz zu MTA in der Radiologie und Funktionsdiagnostik, die vor allem in Krankenhäusern tätig sind.4

Labore wollen Planungssicherheit für die Ausbildungsfinanzierung

„Die Reform der MTLA-Ausbildung ist ein richtiger und wichtiger Schritt. Dabei darf man aber nicht übersehen, dass die Schaffung von Ausbildungskapazitäten und -programmen mit enormem Aufwand verbunden ist, sowohl finanziell als auch administrativ“, sagt Martin Überall, Leiter Personal bei der SYNLAB Holding Deutschland.

„Sollten die Labore die Kosten selbst tragen müssen, werden viele Labore dazu nicht in der Lage sein, die aktuelle Zahl der Ausbildungsplätze aufgrund der hohen Ausbildungskosten aufrechtzuerhalten.“

Es ist fünf vor zwölf: Labore sind noch außen vor

Nun sind es nur noch wenige Monate bis zum Stichtag 1. Januar 2023. Die Frage der Finanzierung der MT-Labor-Ausbildung müsse nun dringend geklärt werden, fordert der Personalchef von SYNLAB. Es sei verständlich, dass auch niedergelassene Labore Planungssicherheit haben möchten, um weiterhin eine große Zahl von Ausbildungsplätzen anbieten zu können.

Gerade vor dem Hintergrund des akuten Fachkräftemangels im Gesundheitswesen sei es daher umso wichtiger, die Finanzierung auch in den Laboren sicherzustellen. „Derzeit ist die Refinanzierung der Ausbildungskosten nur für Krankenhäuser vorgesehen. Die im Schwerpunkt ambulant tätigen Labore bleiben außen vor.“

Dabei hätten die Krankenhäuser derzeit jedoch nur einen minimalen Anteil an der Labor-Ausbildung und „werden voraussichtlich ebenfalls nicht in der Lage sein oder ausreichend Anreize haben, neue Ausbildungsplätze aufzubauen“, befürchtet Martin Überall.

Eine Möglichkeit wäre, meint Martin Überall, die Finanzierung der MTLA-Ausbildung durch einen Ausgleichsfonds auf Länderebene zu sichern, analog zum Pflegeberufegesetz. Diese Ausgleichsfonds können nach seiner Ansicht mit einem Ausbildungszuschlag auf alle erbrachten Laborleistungen über den einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) sowie die Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) kombiniert werden. Dies wäre nach seiner Ansicht ein pragmatisches und effektives System, um die Kosten zu decken.

Direkte Ausbildungszuschüsse der GKV und PKV oder staatliche Ausbildungszuschüsse wären weitere Möglichkeiten. „Wird die aufgezeigte Finanzierungslücke nicht geschlossen, besteht das erhebliche Risiko, dass die Anzahl der betreffenden Ausbildungsplätze in Laboren ab 2023 bundesweit drastisch sinkt,“ prognostiziert der Verein Akkreditierter Labore in der Medizin e.V. (ALM).

Beatrix Polgar-Stüwe

Klicken Sie hier, um Teil 1 des Artikels zu lesen.

Ausblick: In der Fortsetzung des Artikels kommen zusätzlich weitere MTA-Schulen für Labor und Radiologie zu Wort. Dann geht es unter anderem darum: Welche Auswirkungen hatte die Corona-Pandemie? Wie wirken Schulen und ausbildendende Gesundheitseinrichtungen dem Fachkräftemangel entgegen? Welche Unklarheiten sehen sie noch bei der Umsetzung des MTA-Reformgesetzes? Ob und wie können sie die neue Teilzeitausbildung umsetzen? Bleiben Sie gespannt.


Links zu in Teil II befragten Schulen und Laboren


Quellen Teil II

1 § 76 Finanzierung von Ausbildungskosten; Kooperationsvereinbarungen; buzer.de
2 DVTA Schulfinder
3 Brief an den Ausschuss für Gesundheit im Bundestag und an das Bundesgesundheitsministerium, Seite 60
4 Abschlussbericht Fachkräftemangel und Fachkräftebedarf in MTA-Berufen

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