Seit Oktober 2023 breitet sich das Virus von den Niederlanden in ganz Deutschland aus. Aufgrund dieser Seuchenausbrüche hat Deutschland den Status „frei von der Blauzungenkrankheit“ verloren. Obwohl das Virus für den Menschen ungefährlich ist, ist diese Erkrankung meldepflichtig. Ein Höhepunkt der Infektionen wurde im August 2024 verzeichnet. Besonders betroffen sind der Westen und Nordwesten von Deutschland. Eine Impfung soll die weitere Ausbreitung eindämmen.
Viruserkrankung der Wiederkäuer
Rinder, Schafe und Ziegen können von dem Virus infiziert werden. Bei dem Erreger handelt es sich um einen Orbivirus aus der Familie der Reoviridae, mit 24 Serotypen (BTV-1 bis BTV-24). Im akuten Infektionsgeschehen handelt es sich hauptsächlich um den BTV-3-Serotyp. Die Übertragung findet nicht von Tier zu Tier statt, sondern über blutsaugende Mücken, die Gnitzen. Daher verbreitet sich die Seuche gehäufter in den warmen Monaten.
Infizierte Tiere zeigen nach sechs bis acht Tagen Krankheitssymptome wie erhöhte Temperatur, Apathie und Absonderung von der Herde. Die Mundschleimhäute schwellen an, es gibt einen vermehrten Speichelausfluss sowie Schaumbildung rund ums Maul. Die weiblichen Tiere können weniger Milch produzieren und das Allgemeinbefinden der Tiere verschlechtert sich. Die Erkrankung verläuft bei Schafen häufig schlimmer als bei Rindern.
Tierhalter sind verpflichtet, Maßnahmen zu ergreifen, wenn sich infizierte Tiere im Bestand befinden. Dazu zählen Überwachungs- und Untersuchungsmaßnahmen. Eine Tötung betroffener Tiere oder auch die Einrichtung von Sperrzonen ist nicht vorgesehen. Das Virus ist für den Menschen ungefährlich. Fleisch und Milchprodukte können verzehrt werden.
Schutz durch Impfung
Um die Tierbestände effektiv zu schützen, ist eine Impfung notwendig. Sie schützt vor schwerer Krankheit und Tod. Es handelt sich um inaktivierte Impfstoffe. Die derzeit zugelassenen Impfstoffe sind jedoch nicht geeignet für den aktuellen Serotyp 3 in Europa. Dennoch empfiehlt das Paul-Ehrlich-Institut eine vorbeugende Impfung, um das Ausbreitungsrisiko einzudämmen. Auch erlaubt eine Eilverordnung des Bundes eine Impfung mit dem BTV-3-Impfstoff, der allerdings noch nicht zugelassen ist. Diese Impfung erreicht keinen vollständigen Schutz, verringert aber die Virenlast bei infizierten Tieren.
Untersuchungen in den Niederlanden attestieren dem Impfstoff eine gute Verträglichkeit sowie eine sichere Anwendung. Jedoch sind auch mit diesem Impfstoff geimpfte Tiere an der Blauzungenkrankheit verstorben, wobei die Krankheit insgesamt deutlich milder verlief. Untersuchungen, ob die einmalige Gabe des BTV-3-Impfstoffes für eine Grundimmunisierung ausreicht oder eine mehrmalige Impfung notwendig ist, laufen aktuell noch. Diese Impfung ist jedoch aktuell die einzige wirksame Methode, die Tiere vor Krankheit und Tod zu schützen.
Für eine Zulassung dieses Impfstoffes braucht es noch weitere Daten, beispielsweise zur Dauer der Immunität. Die Zulassung per Eilverordnung ist daher erstmal nur für sechs Monate gültig. Sollen Tiere aus Regionen mit Blauzungenerkrankungen in BT-freie Zonen transportiert werden, bedarf es eines PCR-Tests sowie der gezielten Behandlung mit Repellentien (Mückensprays). Tierhalter sollen ihre Tiere gut beobachten und Verdachtsfälle abklären lassen.
Heike Lachnit
Quellen:
- Blauzungenkrankheit; Friedrich-Löffler-Institut
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Blauzungenkrankheit (BT); Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft