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Durchbruch für betrieblich-schulische Gesundheitsberufe

Neben dem Ausbildungsgehalt, wirkt sich der Tarifvertrag auch auf Urlaubstage und Sonderzahlungen aus. © luchschen / iStock / Getty Images Plus

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MTA-Ausbildung: Durchbruch für betrieblich-schulische Gesundheitsberufe

Auszubildende zum/zur Medizinischen-technischen Assistenten/in (MTA) erhalten ab Januar dank der bundesweiten Tarifbewegung endlich eine Ausbildungsvergütung. Davon profitieren derzeit mindestens 4500 zukünftige MTA.

Am 30. Oktober 2018 haben ver.di und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) entschieden, dass auch Medizinisch-technische Assistenten/innen (MTA) in der Ausbildung in den Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) mit einbezogen werden. Das gleiche hat ver.di ebenso mit der Tarifgemeinschaft der Länder (TdL) für die Universitätskliniken im Geltungsbereich des Tarifvertrags für Auszubildende der Länder (TVAL) festgelegt.

Ab 1. Januar 2019 erhalten MTA (Radiologie, Labor, Funktionsdiagnostik) in der Ausbildung im ersten Jahr 965,24 Euro, im zweiten Jahr 1025,30 Euro und im dritten Jahr 1122,03 Euro – ihr erstes Gehalt geht somit Ende Januar/ Anfang Februar auf ihrem Konto ein. Nach der Ausbildung verdienen MTA auf der Basis einer 38-Stunden-Woche ohne Sonderzahlungen monatlich durchschnittlich 2842 Euro brutto.

Weitere Neuerungen

Auch die Regelung bezüglich der Urlaubstage wird sich ändern müssen: Bislang wurde der Zeitpunkt der Ferien frei von den Schulen festgelegt. Künftig haben Auszubildende gemäß der geltenden Tarifverträge Anspruch auf 29 (Unikliniken im Bereich der Länder) oder 30 Urlaubstage (kommunale Krankenhäuser) pro Jahr, die laut des Bundesurlaubsgesetzes selbst planbar sind.

Zwar gab es zuvor mehr Ferientage, allerdings wurden diese häufig genutzt, um arbeiten zu gehen und Geld zu verdienen – dies ist jetzt nicht mehr nötig. Zusätzlich erfolgt eine Jahressonderzahlung der Ausbildungsvergütung von 90 Prozent (West) und 85,5 Prozent (Ost) in kommunalen Krankenhäusern sowie 95 Prozent an Unikliniken im Bereich der Länder.

Auszubildenden stehen zudem bis zu fünf freie Tage für die Prüfungsvorbereitung, eine Prämie von 400 Euro bei erfolgreich abgeschlossener Ausbildung sowie bei bedarfsgerechter Ausbildung ein Anspruch auf die Übernahme für mindestens zwölf Monate zu.

Wer trägt die Kosten?

Die Krankenkassen kommen für die Ausbildung und für die Ausbildungsvergütung auf, sie sind dazu gesetzlich verpflichtet. Krankenhäuser, die Ausbildungsstätten und Arbeitgeber sind, können somit laut Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) anfallende Kosten für Vergütungen, Personal und Mittel bei den Krankenkassen einfordern. Zur Deckung der Kosten handeln die Krankenhäuser jedes Jahr ein bestimmtes Ausbildungsbudget aus.

Was wird aus dem Schulgeld?

In den Berufszulassungsgesetzen ist kein Verbot für die Erhebung von Schulgebühren aufgeführt. Allerdings wurde die Finanzierung der Ausbildungsstätten im Krankenhausfinanzierungsgesetz geregelt, sodass kein Anlass dafür besteht, Schulgeld zu erheben – dies bestätigte auch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG).

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt der Ausbildungsvergütung für MTA-Schüler?

  1. Es muss eine Ausbildung zur Medizinisch-Technischen Assistenz (Radiologie, Labor oder Funktionsdiagnostik) vorliegen.
  2. Es besteht ein Ausbildungsvertrag oder ein Ausbildungsverhältnis mit einem Krankenhaus, mit dem ver.di den Tarifvertrag geschlossen hat. Hierzu zählen alle kommunalen Krankenhäuser (Tarifbereich Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) und die Universitätskliniken (im Tarifbereich der Länder).
  3. Es gilt die Anwendbarkeit des TVAöD oder des TVAL. Eine Mitgliedschaft in der Gewerkschaft ver.di sollte KEINE Voraussetzung für den Erhalt der Vergütung sein.

Martina Görz


Quellen:

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