Im September 2020 ist die Afrikanische Schweinepest (ASP) bei einigen Wildschweinen in Brandenburg und in Sachsen nachgewiesen worden – dies bestätigte das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Die Erreger wurden in einem Kadaver von Wildschweinen gefunden.
Bei der ASP handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, an der Haus-, Mini- und Wildscheine erkranken und meistens auch sterben. Sie wird durch den Tierkontakt von Schwein zu Schwein verbreitet, denkbar ist jedoch auch die Infektion durch Fleischprodukte (wie rohe Würste und Mett, tierische Abfälle oder sogar geräuchertes Fleisch), die von den Schweinen gefressen werden.
Die Tiere leiden nach einer Inkubationszeit von wenigen Tagen unter Magen-Darm-Beschwerden, Fieber, Gewichtsverlust, Husten, Atemnot oder Hautverfärbungen. Da Experten befürchten, dass die Viren auf die Hausschweinbestände übertreten könnten, hat das Bundesministerium einen Krisenstab eingerichtet.
Folge der Übertragung auf die Hausschweine wäre ein erheblicher wirtschaftlicher Schaden. Menschen und andere Haustiere können sich mit der ASP nicht infizieren, die Erkrankung stellt für sie somit kein gesundheitliches Risiko dar – dies gilt genauso für den Verzehr von Schweinefleisch.
Meldepflicht
Tiere mit ASP sind dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Laut Schweinepestverordnung müssen die Erreger zunächst nachgewiesen werden, bevor die Behörde unter Umständen die Tötung des infizierten Bestandes anordnet. In den betroffenen Gebieten weist sie besondere Schutzmaßnahmen aus, die Jagd wird verboten oder bestimmte Bereiche werden abgesperrt.
Wie kann man das Infektionsrisiko minimieren?
Verschiedene Verhaltensregeln helfen dabei, einem Befall vorzubeugen: Speise- und Küchenabfälle sollten nicht an Schweine verfüttert werden, am besten entsorgt man diese in geschlossenen Tonnen (zum Beispiel in Mülleimern auf einer Wanderung). Salami, Schinken und Rohwursterzeugnisse sind riskant, da die Erreger darin lange Zeit verbleiben können.
Insgesamt sind die Viren sehr widerstandsfähig und überleben in Wurstwaren sowie in frischem, gepökeltem, geräuchertem oder gefrorenem Fleisch. Wanderer oder Spaziergänger, die auf tote Wildschweine treffen, sollten die Kadaver nicht berühren und stattdessen das Veterinäramt oder die Polizei informieren. Am besten verzichtet man auf die Einfuhr von Schweinefleischprodukten aus dem Ausland, die Einfuhr aus Ländern, die nicht zur EU zählen, ist ohnehin verboten.
Martina Görz
Quellen:
- Fragen und Antworten zur Tierseuche: Weitere Fälle Afrikanischer Schweinepest, bundesregierung.de
- Afrikanische Schweinepest in Deutschland – keine Gefahr für Menschen, verbraucherzentrale.de
- Zwei weitere Fälle von Afrikanischer Schweinepest in Ostsachsen nachgewiesen, mdr.de
- Afrikanische Schweinepest bei Wildschweinen, bundestag.de
- Zweites Bundesland betroffen: Afrikanische Schweinepest nun auch in Sachsen, faz.net