Impfpflicht gegen Masern – das Thema wird derzeit diskutiert, schließlich gibt es immer wieder Ausbrüche mit schweren Folgen wie kürzlich in Neuseeland, in den USA oder in Frankreich. In den USA wurden seit 1992 die meisten Fälle gemeldet, wie das Center für Disease Control and Prevention (CDC) bekannt gab.
Bei dem Masernvirus handelt es sich um ein humanpathogenes Einzelstrang-RNA-Virus der Gattung Morbillivirus aus der Familie der Paramyxoviridae. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfcheninfektion sowie über den direkten Kontakt mit infiziertem Sekret. Nach einer Inkubationszeit von zehn bis 14 Tagen leiden Betroffene unter Symptomen wie Schnupfen, Abgeschlagenheit, Fieber, Husten oder Bindehautentzündungen. Innerhalb von zwei Tagen nach dieser Prodromalphase tritt der typische fleckig-knotige Hautausschlag auf, der von hohem Fieber begleitet wird.
Patienten sind etwa vier Tage vor und bis zu vier Tagen nach Auftreten des Exanthems hochansteckend. In unkomplizierten Fällen verbessern sich die Beschwerden ungefähr drei Tage nach Erscheinen des Ausschlags, nach sieben bis zehn Tagen ist die Genesung in der Regel abgeschlossen. Bei etwa 30 Prozent der Infizierten kommt es zu Komplikationen (Mittelohr-, Kehlkopf- oder Lungenentzündung, Diarrhö, Hörschäden) oder Folgeerkrankungen (wie eine Enzephalitis), besonders gefährdet sind Kinder unter fünf Jahren sowie Personen mit Mangelernährung, Immunsuppression oder Immundefizienz.
Bester Schutz durch Impfung
Es existiert keine kausale Therapie gegen Masern, stattdessen stehen bei der Behandlung die Linderung der Symptome, das Vermeiden von Komplikationen sowie die Isolation der infektiösen Patienten im Vordergrund. Dem präventiven Impfschutz kommt daher eine hohe Bedeutung zu, wenn es darum geht, weitere Ausbrüche zu vermeiden. Auch in der Reisemedizin ist die Impfung gegen Masern von Bedeutung, denn sie stellt eine Gelegenheit dar, um in der Bevölkerung Impflücken zu schließen. Trotz der Aufklärung sind diese in Deutschland sehr groß, wie Auswertungen des Robert-Koch-Instituts (RKI) zu Impfquoten ergaben.
Elimination erreichen
Das Bundeskabinett hat im Juli das Masernschutzgesetz mit einer Impfpflicht beschlossen: Danach sollen Schul- und Kindergartenkinder wirksam vor einer Infektion geschützt werden, indem sie (ab dem 1. März 2020) vor Eintritt in die Schule oder den Kindergarten beide von der STIKO (Ständige Impfkommission) empfohlenen Impfungen gegen Masern vorweisen. Auch in Flüchtlingsunterkünften soll die Impfpflicht für alle eingeführt werden.
Von Personen, die in medizinischen oder in Gemeinschaftseinrichtungen tätig sind, soll der Nachweis ebenfalls verlangt werden. Verstoßen Eltern oder Kindertagesstätten dagegen, kann aufgrund einer Ordnungswidrigkeit ein Bußgeld von bis zu 2 500 Euro fällig sein. Personen, die vor 1970 geboren sind oder denen gesundheitliche Schäden drohen, sowie Menschen, die schon einmal Masern hatten, sind von der Impfpflicht ausgenommen.
Allerdings haben der Gesundheitsausschuss und weitere Ausschüsse des Bundesrats bei der geplanten Impfpflicht in der bisherigen Ausformulierung des Gesetzes verfassungsrechtliche Bedenken geäußert. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass die Pflicht auch dann bestehe, wenn lediglich Vakzine zur Verfügung stünden, die Kombinationen gegen verschiedene Erkrankungen enthielten. Hierzulande gibt es derzeit die Dreifach- (Mumps, Masern, Röteln) sowie die Vierfach-Impfung (MMR plus Windpocken).
Martina Görz
Quellen:
- Masernschutzgesetz: Minister winken Masern-Impfpflicht durch; DAZ.online, 2019
- Impfpflicht soll Kinder vor Masern schützen; Bundesministerium für Gesundheit, 2019
- Masern: Kein Ende in Sicht; Pharmazeutische Zeitung, 2017
- Bundesratsausschüsse halten Masernimpfpflicht für verfassungsrechtlich bedenklich; aerzteblatt.de, 2019
- Masern-Welle in Deutschland Woher weiß ich, ob ich geimpft bin?; n-tv.de, 2015
- Bäurle, Arne: Masernausbrüche nehmen alarmierende Ausmaße an, in: CME Premium-Fortbildung für die medizinische Praxis, 2019/ Jg.16/ Nr. 7/8, S. 25.