Die angesehene Schule des Lette-Vereins, die bereits im Jahr 1895 mit der Entdeckung der Röntgenstrahlen startete, wurde ab 1913 von Marie Kundt als Direktorin geleitet. Marie Kundt, Nichte von Conrad Röntgen, gilt als die „Urmutter“ des MT-Berufes. Mehr dazu hier.
Doch Marie Kundt starb bereits 1932. Carola Lohde, ihre Lebensgefährtin und Kollegin, wurde ihre Nachfolgerin und Direktorin der Lehranstalt. Doch schon im Jahr 1933 legte sie die Schulleitung nieder, auch das Amt der Geschäftsführerin des 1930 gegründeten Berufsverbandes REVETA (Reichsverband der Technischen Assistentinnen). Offensichtlich wollte sie weder die Gleichschaltung des Verbandes noch die an den Schulen verordnete Ideologie mittragen. Kurz darauf löste die NS-Diktatur den Berufsverband REVETA auf. Die 7000 Mitglieder wurden in die „Reichsfachschaft Technischer Assistentinnen“ der „Deutschen Arbeiterfront“ überführt.
Warum Carola Lohde ihr Wirken aufgab
Vermutlich gab es weitere Gründe, warum Lohde ihre Stellung an der Photographischen Lehranstalt bereits 1933 aufgab: „Die Leitung der Photographischen Lehranstalt lag ab diesem Zeitpunkt in häufig wechselnden, aber immer nationalsozialistischen Händen“, schreibt Jana Haase in „Photographische Lehranstalt des Lette-Vereins“. Die „braunen“ Kolleginnen dürften Carola Lohde zudem das Leben schwergemacht haben. Eine kontinuierliche Leitung der Lehranstalt, die 1941 in die Technische Berufsfachschule umgewandelt wurde, soll es erst wieder nach 1945 gegeben haben, so Haase.
Zudem ist bekannt, dass Carola Lohde gezwungen war, die Wohnung zu verlassen, in der sie gemeinsam mit Marie Kundt gewohnt hatte. Genaueres ist nicht überliefert. Aber es ist anzunehmen, dass die Nationalsozialisten das Zusammenleben von zwei Frauen, ihre Gemeinschaften und ebenso ihre beruflichen Netzwerke zerstören wollten. Carola Lohde wirkt nach 1945 am Aufbau der CDU mit und starb 1961 in München.
MTAs im Nationalsozialismus
Bereits 1929 erfolgte erstmals eine Trennung der Fachrichtungen Laboratoriumsmedizin und Radiologie, die dann aber 1940 wieder aufgehoben wurde. Erst im Februar 1940 wurden die Ausbildung, Tätigkeiten und die Berufsbezeichnung MTA gesetzlich verankert. Die erste und zweite Verordnung für medizinisch-technische Gehilfinnen und medizinisch-technischer Assistenten wurde am gleichen Tag erlassen und damit die Berufsbezeichnung MTA geprägt.
Die Verordnungen bestimmten, dass medizinisch-technisches Personal seiner Tätigkeit nur mit behördlicher Erlaubnis nachgehen durfte. Die Genehmigung wurde unter anderem nur dann erteilt, wenn die Antragstellerin nicht Jüdin im Sinne der 1. Verordnung zum Reichsbürgergesetz 5 aus dem Jahr 1935 und zudem politisch „zuverlässig“ war. Gleichzeitig regelte das zweite Gesetz, dass auch die Lehrkräfte an den MT-Lehranstalten „deutschen oder artverwandten Blutes“ sein mussten.
MT-Ausbildung ab 1940
Bevor eine Bewerberin zum Besuch einer MT-Lehranstalt zugelassen wurde, musste sie schriftlich versichern, dass sie „nicht Jude ist und nicht von zwei volljüdischen Großeltern abstammt“. Jüdinnen durften ihren Beruf nur an jüdischen Anstalten beziehungsweise bei jüdischen Personen ausüben, wenn sie eine entsprechende Sondergenehmigung hatten. Letztendlich kam diese Regelung einem Berufsverbot gleich. Denn ab 1941/42 wurden viele jüdische Krankenhäuser oder Institute geschlossen. Die wenigen verbliebenen wurden dann 1943/45 – bis auf das Jüdische Krankenhaus Berlin – aufgelöst, das Personal deportiert oder ermordet.
In den Kriegsjahren sorgten diese Verordnungen (beide vom 17.2.1940) für Umstrukturierungen der medizinischen Assistenzberufe. Medizinisch-technische Assistentinnen (MTA) und sogenannte medizinisch-technische Gehilfinnen (MTG, eine verkürzte Ausbildung) wurden gemeinsam ausgebildet.
Ausbildungsmodelle in der NS-Zeit
Um eine Ausbildung mit 18 Jahren aufnehmen zu können, mussten nun der Abschluss eines hauswirtschaftlichen Jahres, das nach nationalsozialistischem Vorbild auf die Mutterrolle vorbereitete, sowie eines Schwesternhelferinnenkurses des gleichgeschalteten DRK und Übungen in Kurzschrift und Maschinenschreiben nachgewiesen werden.
Bereits nach dem ersten Lehrjahr bestand die Möglichkeit, die staatliche Prüfung als medizinisch-technische Gehilfin (MTG) abzulegen. Nach einer zweijährigen Ausbildungsvariante war der staatliche Abschluss zur medizinisch-technischen Assistentin (MTA) möglich. Die Ausbildungen umfassten eine Laboratoriums- und Röntgenausbildung, da eine alleinige Spezialisierung in einer dieser Richtungen nicht mehr möglich war.
Durch einen Runderlass des Reichsministeriums des Innern vom 16. September 1944 zum totalen Kriegseinsatz und unter anderem der Änderung der Ausbildung für medizinisch-technische Gehilfinnen und medizinisch-technische Assistentinnen wurde die Ausbildung für die Dauer des Krieges eingestellt. Lediglich die einjährigen Lehrgänge für medizinisch-technische Gehilfinnen wurden noch angeboten.
In Teil drei geht es um die systematische Vernichtung der beruflichen und persönlichen Existenz einer MTA in Berlin.
Beatrix Polgar-Stüwe
Quellen
- Digitales Deutsches Frauenarchiv: Carola Lohde
- Digitales Deutsches Frauenarchiv: Photographische Lehranstalt des Lette-Vereins
- ns-quellen.at: Erste Verordnung über die Berufstätigkeit und die Ausbildung medizinisch-technischer Gehilfinnen und medizinisch-technischer Assistentinnen (Erste MGAV)
- Österreichische Nationalbibliothek: Original-Auszug Erste und Zweite Verordnung über die Berufstätigkeit und die Ausbildung medizinisch-technischer Gehilfinnen und medizinisch-technischer Assistentinnen
- Wikipedia: Reichsbürgergesetz
- ns-quellen.at: Zweite Verordnung über die Berufstätigkeit und die Ausbildung medizinisch-technischer Gehilfinnen und medizinisch-technischer Assistentinnen (Zweite MGAV)
- DVA: Die Entwicklung der MTA-Ausbildung unter besonderer Berücksichtigung von Jena
- DVA: Vier Berufe. Eine Geschichte





