Seit 2015 kann weißer Hautkrebs durch Sonnenstrahlung als Berufskrankheit anerkannt werden. Das betrifft vor allem Menschen, die beruflich viel im Freien arbeiten. Im Fall einer Berufskrankheit leistet die gesetzliche Unfallversicherung. Sie nutzt aber auch alle geeigneten Mittel, um Berufskrankheiten erst gar nicht entstehen zu lassen.
„Dafür brauchen wir sehr genaue Informationen darüber, für welche Beschäftigten die Belastung besonders hoch ist", sagt Dr. Walter Eichendorf, stv. Hauptgeschäftsführer der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Eichendorf: „Nur dann können wir zielgerichtete und wirksame Präventionsmaßnahmen ergreifen."
Es besteht Handlungsbedarf
Diese Informationen hat das Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IFA) als Ergebnis einer groß angelegten Untersuchung an bislang 600 Personen nun geliefert: Demnach sind beispielsweise Beschäftigte in Steinbrüchen oder im Kanalbau mehr als dreimal so stark UV-belastet wie Personen, die im Ackerbau oder zu Fuß in der Postzustellung tätig sind. Der Projektleiter und IFA-Strahlungsexperte Dr. Marc Wittlich: „Einige Ergebnisse haben uns wirklich überrascht. So ist zum Beispiel die Belastung auf dem Bau sehr verschieden, je nachdem ob Dächer gedeckt oder Gerüste gebaut werden."
Die Gründe hierfür gälte es jetzt genau zu beleuchten. Wittlich: „Klar ist aber: Bei allen beobachteten Beschäftigten ist die Belastung so hoch, dass etwas getan werden muss." Bei den Schutzmaßnahmen, die Arbeitgeber ergreifen müssen, haben technische und organisatorische Lösungen laut Arbeitsschutzgesetz Vorrang. „Dazu zählen zum Beispiel der Einsatz von Sonnensegeln oder die Verlagerung der Arbeit in Zeiten mit geringerer UV-Belastung, wie am frühen Morgen oder späten Nachmittag", sagt Bernhard Arenz, Präventionsleiter der Berufsgenossenschaft für die Bauwirtschaft (BG BAU).
„Reicht das nicht aus, ist auf jeden Fall körperbedeckende Kleidung plus Kopfschutz notwendig", erklärt Reinhold Knittel, Sprecher der Geschäftsführung der Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG). „Sonnenschutzmittel sollten dann verwendet werden, wenn anderer Schutz nicht möglich ist, und sie müssen einen hohen Lichtschutzfaktor haben."
Grundsätzlich gilt: Schon bei Aufenthaltszeiten von wenigen Minuten im Freien ist im Sommer Schutz notwendig. Denn langfristige Schäden können auch ohne Sonnenbrand entstehen. „Das sollte man nicht nur bei der Arbeit beachten, sondern auch in der Freizeit", so Eichendorf.