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Alternativen im Gesundheitssektor ausbauen

Mit dem E-Health-Gesetz wurden erste konkrete telemedizinische Leistungen in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. © Zerbor / iStock / Thinkstock

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DrEd Positionspapier: Alternativen im Gesundheitssektor ausbauen

Digitale Lösungen erhalten große Aufmerksamkeit, und das nicht nur, weil es sich um innovative Ansätze handelt, sondern weil sie von Patienten nachgefragt werden. Die Bedürfnisse der Menschen haben sich geändert. Der Patient ist mündig und in der Regel recht gut informiert. Er sucht den Austausch auf Augenhöhe mit seinem Arzt. Oder ein Angebot, das er bequem und schnell von Zuhause oder unterwegs nutzen kann. Das gilt auch für Menschen, die nicht mobil sind und weit entfernt von der nächsten Klinik oder dem nächsten Facharzt leben.

1. Digitalisierung im Gesundheitswesen

Wir fordern, dass die Potenziale der Digitalisierung besser erkannt und ihre Chancen genutzt und gefördert werden: Die Digitalisierung im Gesundheitssektor kann Ärzte und Patienten auf dem Weg zur effizienteren, schnelleren sowie sichereren Gesundheitsvorsorge und -versorgung sinnvoll unterstützen. Ziel ist, den Zugang der Menschen zur ärztlichen Versorgung zu verbessern, Barrieren abzubauen und somit mehr Patientennähe herzustellen. Das reicht von Telemonitoring von Gesundheitswerten über Telediagnostik bis hin zur Therapie und Fernbehandlung. Dabei soll die Digitalisierung ergänzen und entlasten, nicht aber die Entscheidungsfreiheit von Arzt und Patient einschränken.

2. Entscheidungsfreiheit von Arzt und Patient

Der Arzt soll verantwortungsvoll über den Einsatz von telemedizinischen Behandlungen entscheiden dürfen. Der Patient soll die freie Wahl des Arztes und der Apotheke in ganz Europa (Richtlinie 20011/24/EU vom 9.3.2011) behalten dürfen.

3. Telemedizin hilft in der Fläche

Gerade im ländlichen Raum und in unterversorgten Regionen ist die Telemedizin ein sinnvoller Ansatz, um bestehenden und drohenden Ärztemangel auszugleichen und Versorgungslücken zu schließen. Um eine flächendeckende Versorgung zu garantieren, ist die Breitbandversorgung eine wichtige Voraussetzung. Die entsprechende Infrastruktur sollte gefordert und gefördert werden.

4. Telemedizinische Leistungen

Telekonsile und Online-/Video-Sprechstunden haben Eingang in die vertragsärztliche Versorgung gefunden. Mit dem E-Health-Gesetz wurden erste konkrete telemedizinische Leistungen wie die telekonsiliarischen Befundbeurteilung von Röntgenaufnahmen (ab 1.4.2017) und die Online-/Video-Sprechstunde (ab 1.7.2017) in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Patienten werden entlastet und für die Ärzte wird eine notwendige Vergütungsgrundlage geschaffen. Das sind wichtige Aspekte dieses umfangreichen und noch nicht vollständig umgesetzten Gesetzes. Wir fordern eine Ausweitung der Vergütung auf weitere telemedizinische Angebote, welche die Interessen von Patienten und Ärzten noch stärker zusammenbringen würde.

5. E-Rezept

Wir fordern die schnellere Einführung des elektronischen Rezepts. Diese digitale Form des Papierrezepts bietet den Vorteil, dass die Verordnungsdaten schnell und sicher ausgetauscht werden. In anderen Ländern Europas ist das E-Rezept längst Alltag, im E-Health-Gesetz in Deutschland ist es allerdings nicht einmal erwähnt. Ausnahmen für Arzneimittel, die hohes Missbrauchspotenzial haben, sollten festgelegt werden.

6. Datensicherheit und Datenschutz

Die Regelungen für den Datenschutz bei Gesundheitsdaten sollen transparent sein, verbindlich und im Einklang mit der EU-Datenschutz-Grundverordnung stehen. Ferner soll der Patient entscheiden können, zu welchem Zweck er welche Daten zur Verfügung stellt. Er besitzt die Datenhoheit. Alle Daten müssen verschlüsselt gespeichert und auf sicherem Weg übertragen werden.

7. Fernbehandlung

Fernbehandlungen entlasten die Menschen, insbesondere Chroniker, von unnötigen Wegen und Wartezeiten. Sie entlasten gleichzeitig Ärzte von Patienten mit Bagatellerkrankungen oder der Nachfrage von Folgerezepten. Und sie entlasten Krankenkassen von unnötig entstehenden Kosten. Fernverschreibung von Medikamenten als Teil der Fernbehandlung sollte als digitaler Dienst im Sinne der Patientenversorgung regelbasiert gefördert werden, wie dies in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist. Das erleichtert die Orientierung der Patienten. Ein Verbot der Fernbehandlung oder von legalen, qualitätsgesicherten Unternehmen verleitet Patienten zu unseriösen Angeboten.

8. Innovationskultur

Wir wünschen uns eine Innovationskultur, die sich an den sich wandelnden Bedürfnissen der Patienten orientiert und die Patientenversorgung, sofern sinnvoll, durch digitale Dienste ergänzt. Erprobte und geprüfte Modelle und Methoden von telemedizinischen Anbietern sollten mit weniger Hemmnissen in den Erstattungskatalog der Krankenversicherer aufgenommen werden. Eine schnellere Integration von innovativen Instrumenten oder Wegen fördert Entwicklung und Fortschritt.

Quelle: DrEd.com

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