Die Deutsche Röntgengesellschaft begrüßt diese Entwicklung sehr. „Es wird hoffentlich bald eine Lücke in der gesundheitlichen Versorgung geschlossen“, sagt Univ.-Prof. Dr. Gerald Antoch, stellvertretender Präsident der Deutschen Röntgengesellschaft und Direktor des Instituts für Diagnostische und Interventionelle Radiologie am Universitätsklinikum Düsseldorf.
Aktuell wird die Krebsfrüherkennung für langjährige Raucherinnen und Raucher mithilfe von Niedrigdosis-Computertomografie rechtlich und formal geprüft und hat bereits wichtige Hürden auf dem Weg dahin genommen, eine gesetzliche Leistung für diese Risikogruppe zu werden. So bewertet das Bundesamt für Strahlenschutz in einem aktuellen Bericht die wissenschaftliche Evidenz für diese Maßnahme positiv.
Einstufung als gesetzliche Leistung
„Diese Bewertung bringt uns sehr voran, denn nun kann das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz tätig werden und eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen“, erklärt Prof. Antoch. Die ministerielle Verordnung ist eine Voraussetzung dafür, dass der Gemeinsame Bundesausschuss die Krebsfrüherkennung mit Niedrigdosis-Computertomografie als gesetzliche Leistung für Risikopatientinnen und -patienten einstufen kann. „Ich gehe davon aus, dass die Krebsfrüherkennung Anfang 2024 starten kann“, sagt Professor Antoch.
Für ein solches Früherkennungsprogramm hat sich die Deutsche Röntgengesellschaft mit dem Berufsverband Deutscher Radiologen seit Langem eingesetzt und dafür eng mit der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin sowie der Deutschen Gesellschaft für Thoraxchirurgie zusammengearbeitet.
Bislang ist die Mammografie-Untersuchung zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen dem 50. und 69. Lebensjahr die einzige Reihenuntersuchung zur Früherkennung in Deutschland, bei der Röntgenstrahlung eingesetzt wird. Nach dem neuen Strahlenschutzgesetz können jedoch für asymptomatische Personen auch andere individuelle Früherkennungsmaßnahmen zugelassen werden.