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Regulierungsbedarfe für die Beratung

Grundlage für die flächendeckende Errichtung von Pflegestützpunkten war das im Jahr 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, mit dem ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung verankert wurde. © KatarzynaBialasiewicz / iStock / Thinkstock

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Studie zu Pflegestützpunkten: Regulierungsbedarfe für die Beratung

Das Institut für Sozialforschung und Sozialwirtschaft (iso) e.V. in Saarbrücken hat im Auftrag der Friedrich-Ebert-Stiftung erstmals eine bundesweite Studie zum Regelbetrieb der Pflegestützpunkte in Deutschland durchgeführt. Pflegestützpunkte sind örtliche Beratungsstellen, durch die der gesetzliche Anspruch von Pflegebedürftigen und Angehörigen auf unabhängige und fachlich kompetente Pflegeberatung eingelöst werden soll. Insgesamt existieren knapp 400 solcher Einrichtungen in Deutschland.

Die vorliegenden Ergebnisse ermöglichen eine aktuelle Bestandsaufnahme zum Stand der Umsetzung, zu Erfolgen aber auch zu Handlungsbedarfen der Beratungspraxis in den Pflegestützpunkten. Zentrale Fragestellungen der Untersuchung waren u.a.: Inwieweit gibt es Diskrepanzen zwischen den gesetzlichen Vorgaben und der Umsetzungspraxis? Wie ist diese Kluft ggf. zu erklären? Welche gesetzlichen Präzisierungen sind nötig, um sie zu schließen?

Wie muss Pflegeberatung organisiert werden, damit Care- und Case-Management erfolgreich durchgeführt werden können? Wie kann neutrale, am Pflegebedürftigen orientierte, Beratung organisiert werden? Welche berufliche Qualifikation brauchen Mitarbeiter/innen in Pflegestützpunkten und welche Qualitätsstandards sind wünschenswert?

Mangel an Beratungsinstanzen

Grundlage für die flächendeckende Errichtung von Pflegestützpunkten war das im Jahr 2008 in Kraft getretene Pflege-Weiterentwicklungsgesetz, mit dem ein Rechtsanspruch auf Pflegeberatung verankert wurde. Hintergrund der Gesetzesinitiative war die Erfahrung, dass Pflegebedürftige und deren Angehörige häufig mit der Beantragung und Organisation von Hilfen überfordert waren. In der Konsequenz wurden die in den Sozialgesetzbüchern verankerten Leistungen zu spät oder gar nicht in Anspruch genommen.

Insbesondere fehlte es an neutralen Beratungsinstanzen, die in der Lage waren, eine qualitativ hochwertige und umfassende Unterstützung „aus einer Hand“ zu leisten. Mit den Pflegestützpunkten sollte eine flächendeckende Infrastruktur von wohnortnahen Anlaufstellen geschaffen werden, um eine umfassende und qualitativ hochwertige Beratung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.

Trotz der bundesgesetzlichen Vorgaben herrscht mit Blick auf die konkrete Ausgestaltung der Pflegestützpunkte eine große Umsetzungsvielfalt. Dies schlägt sich in einer regional höchst unterschiedlichen Versorgungsdichte, in Varianzen bei der finanziellen, personellen und sächlichen Ressourcenausstattung sowie in Differenzen beim Aufgaben- und Zuständigkeitsverständnis der Pflegestützpunkte nieder.

Insgesamt hat die Studie keinen Zweifel an der Sinnhaftigkeit und dem Nutzen von Pflegestützpunkten für die Bevölkerung aufkommen lassen, auch wenn viele Hinweise auf Optimierungsmöglichkeiten gefunden wurden. So hat die Befragung u.a. wichtige Impulse geliefert, wie die Organisation der Pflegestützpunkte zur Aufgabenerfüllung beitragen kann und an welchen Stellen präzisere Strukturvorgaben eine einheitliche und verbindliche Mindestqualität sicherstellen können.

Quelle: idw – Informationsdienst Wissenschaft

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