„Dank dieser Früherkennungsuntersuchung lassen sich bei Babys Herzfehler aufdecken, die bisher mit anderen Untersuchungsmethoden wie Ultraschall während der Schwangerschaftsvorsorge oder weiteren Untersuchungen nach der Geburt nicht zu erkennen waren. Deshalb begrüßen wir diesen Beschluss des G-BA als wichtigen Baustein der Kinderuntersuchung im Bereich der angeborenen Herzfehler“, betont der Sprecher des Aktionsbündnisses Angeborene Herzfehler (ABAHF), Kai Rüenbrink. „Betroffene Neugeborene können dank der Pulsoxymetrie frühzeitiger behandelt und somit das Überleben dieser Kinder gesichert und Langzeitschäden vermieden werden.“
Versorgungsengpass kann zum Tod führen
Die einfache (und kostengünstige) Pulsoxymetrie misst mithilfe eines Lichtsensors den Sauerstoffgehalt im Blut des Neugeborenen, der Rückschlüsse auf das Vorliegen kritischer und komplexer angeborener Herzfehler beispielsweise der Transposition der großen Arterien (TGA) zulässt. Bei der TGA kommt es zu einem Versorgungsengpass des Blutkreislaufs mit sauerstoffreichem Blut.
Unbehandelt führt die TGA nach kurzer Zeit zum Tod des Neugeborenen. „Die Gefahr, dass komplexe Herzfehler nicht rechtzeitig erkannt und dadurch zu spät behandelt werden, kann das Pulsoxymetrie-Screening als fester Bestandteil der U1/U2-Untersuchung weiter reduzieren. Damit schließt sich eine diagnostische Lücke“, betont Rüenbrink, Projektleiter der Kinderherzstiftung der Deutschen Herzstiftung.
Auch Kinder mit anderen Erkrankungen wie Sepsis, Lungenerkrankung, Anpassungsstörung können mithilfe des Pulsoxymetrie-Screenings von einer frühzeitigen Entdeckung ihrer Erkrankung deutlich profitieren.
Quelle: Deutsche Herzstiftung e.V.