Dr. Birgit Brendel von der Verbraucherzentrale Sachsen sagt dazu: „Das kann als Verstoß gegen das Berufsrecht für Ärzte gewertet werden". „Eine Arztpraxis darf kein Krämerladen für Gesundheitsprodukte sein. Wirtschaftliche Interessen am Verkauf bestimmter Mittel muss der Arzt von seinem Heilauftrag trennen", so Dr. Brendel weiter. Außerdem können Gratisproben für Nahrungsergänzungsmittel aus der Arztpraxis falsche Erwartungen beim Patienten wecken.
Aufmachung von Medikamenten
Die Verpackungen und Produkte selbst sind oft ähnlich aufgemacht wie Medikamente. Dabei unterscheiden sich Nahrungsergänzungsmittel gravierend von Arzneimitteln: Sie sind Lebensmittel, die lediglich die allgemeine Ernährung ergänzen sollen. Arzneimittel sind dagegen dazu bestimmt, Krankheiten zu heilen, zu lindern und vorzubeugen und werden behördlich auf Sicherheit und Wirksamkeit geprüft und zugelassen.
Patienten die vom Arzt Proben erhalten, könnten dann solche Erwartungen an Nahrungsergänzungspräparat haben, die diese jedoch nicht erfüllen können und sollen. „Vorsicht ist dann geboten, wenn der Arzt auf ein ganz bestimmtes Mittel drängt und nur dieses angeblich in Frage kommt", rät Dr. Birgit Brendel. „Es liegt dann Nahe, dass hinter dieser Empfehlung auch ein gewerbliches Interesse des Arztes liegt." Betroffene Verbraucher können sich in solchen Fällen bei der Verbraucherzentrale beschweren oder sich direkt an die Ärztekammer ihres Bundeslandes wenden.
An der nicht repräsentativen Umfrage der Verbraucherzentralen vom 10.03.2017 bis zum 19.04.2017 beteiligten sich 435 Verbraucher. Die ausführlichen Ergebnisse gibt es hier.
Quelle: Verbraucherzentrale Sachsen