Den meisten Individuen fällt die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod nicht leicht und kaum jemand mag an den Ernstfall denken. Dennoch geht der Trend zur Organspende seit 2010 erstmals wieder aufwärts: Im Jahr 2018 haben im Vergleich zum Vorjahr 20 Prozent mehr Personen Organe an schwerkranke Patienten abgegeben.
Laut Angaben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) waren es 955 Fälle, im Jahr 2017 nur 797. Bei den lebensrettenden Organen handelte es sich um 295 Herzen, 779 Lebern, 1607 Nieren, 338 Lungen, 3 Dünndärme und 91 Bauchspeicheldrüsen.
Die DSO führt die positive Entwicklung auf das Engagement der Kliniken zurück, die 2800 Spender an die Koordinierungsstelle meldeten, außerdem zeigten Informationskampagnen sowie die Debatten über Organspende vermutlich ihre Wirkung. Der aktuelle Stand: Derzeit warten in Deutschland rund 9400 Patienten auf eine Organtransplantation.
Wie läuft die Organspende ab?
Zunächst stellen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den endgültigen Ausfall des gesamten Gehirns (Hirntod) des potenziellen Spenders nach den Richtlinien der Bundesärztekammern fest. Im Anschluss wird anhand einer Patientenverfügung oder eines Organspendeausweises der Wille des Verstorbenen ermittelt. Liegen keine Informationen darüber vor, haben die nächsten Angehörigen (Ehegatten, Eltern, Geschwister, volljährige Kinder oder die Großeltern) die schwierige Aufgabe, im Namen des Toten über eine mögliche Organentnahme zu entscheiden.
Die DSO veranlasst nach der Freigabe der Organe eine medizinische Untersuchung des Verstorbenen, um den Empfänger vor eventuellen Infektionen oder Tumorerkrankungen zu bewahren, ein Restrisiko ist trotz aller Maßnahmen jedoch nicht auszuschließen. Danach meldet die DSO der internationalen Organvermittlungsstelle Eurotransplant (ET) alle erforderlichen Daten, sodass ein geeigneter Patient von der Warteliste ausgesucht werden kann.
Kriterien für die Auswahl eines Empfängers sind die medizinische Dringlichkeit sowie die Erfolgsaussicht der Transplantation. Dem Leichnam werden schließlich die benötigten Organe entnommen, wobei der würdevolle Umgang mit dem Toten selbstverständlich ist. Ein spezieller Transport bringt die Eingeweide in das entsprechende Transplantationszentrum, wo deren Verpflanzung erfolgt.
Aktuelles zur Organspende
Noch in diesem Jahr sollen die Organspende-Regelungen reformiert werden: Zur Diskussion steht unter anderem der Vorschlag, dass man Antragsteller eines neuen Personalausweises oder Reisepasses fragt, ob für sie eine Spende im Falle des eigenen Todes in Betracht kommt. Dass es insgesamt zu wenig Organspender gab, soll am Meldewesen der Kliniken gelegen haben.
Krankenhäuser sollen nun mehr Zeit und Geld für Organtransplantationen erhalten, so lautet das Ziel einer Gesetzesänderung, die der Bundestag am 17. Januar 2019 in erster Lesung beraten hat. Das Gesetz soll am 1. April 2019 in Kraft treten. Außerdem schlug Bundesgesundheitsminister Jens Spahn im September letzten Jahres die sogenannte Widerspruchsregelung vor.
Diese beinhaltet, dass Personen, die der Organspende zu Lebzeiten nicht widersprechen, als potenzielle Spender gelten. Derzeit ist es notwendig, sich explizit zur postmortalen Organentnahme bereitzuerklären. Dazu können sich Interessenten auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums einen Organspendeausweis herunterladen.
Martina Görz
Quellen:
- ORGANSPENDE: Debatte um die Widerspruchslösung; Zeit Online
- Widerspruchslösung: Organspender dringend gesucht; Zeit Online 2018
- Vorschlag für Neuregelung Neuer Reisepass, neuer Organspender?; tagesschau.de 2018
- Spahn: Die Zahl der Organspenden muss weiter steigen; Bundesministerium für Gesundheit 2019
- Ablauf der Organspende; Bundesministerium für Gesundheit 2018
- Aktuelles zur Organspende; Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
- Trendwende: Mehr Menschen haben 2018 Organe gespendet; Ärztezeitung 2019