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Apothekerin hinter der Theke.

Lieferengpässe gibt es immer wieder. © dragana991 / iStock / Getty Images Plus

Maßnahmen und Hintergründe: Neues Gesetz gegen Arzneimittel-Lieferengpässe

In den letzten Jahren nehmen Lieferengpässe bei Medikamenten zu. Dies kann verschiedene Gründe haben wie eine erhöhte Nachfrage, Probleme in der Lieferkette oder auch unzureichende Produktionskapazitäten. Zudem kommen noch globale Krisen wie aktuell der Krieg in der Ukraine hinzu. Mit einem neuen Gesetz reagiert der Bund nun darauf.

Laut der Liste des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gibt es aktuell über 500 Lieferengpassmeldungen. Ein Lieferengpass definiert das BfArM als „eine über voraussichtlich zwei Wochen hinausgehende Unterbrechung einer Auslieferung im üblichen Umfang oder eine deutlich vermehrte Nachfrage, der nicht angemessen nachgekommen werden kann“. Allerdings beruht diese Liste auf den freiwilligen Meldungen der Unternehmen und es werden nur verschreibungspflichtige Medikamente aufgeführt. Daher ist diese nicht vollständig.

Globalisierung und Spezialisierung

Seit Jahren gibt es immer wieder Lieferengpässe bei Arzneimitteln, im vergangenen Herbst bei Fiebersäften für Kinder sowie Krebsmedikamenten. Dies lässt sich zurückführen auf die Strukturen der Arzneimittelherstellung. Diese sind stark globalisiert und spezialisiert. Für manche Wirkstoffe gibt es weltweit nur noch wenige Produzenten.

Probleme in einer einzigen Anlage reichen dann aus, um die Arzneimittelversorgung zu gefährden. Wenige Medikamente werden noch in Deutschland oder Europa hergestellt, 68 Prozent der Wirkstoffe, welche für Europa bestimmt sind, werden in Asien produziert. Teilweise kommen Vorprodukte aus China, die Fertigung findet dann in Indien statt. Ausfälle vor Ort in der Produktion sind direkt in Deutschland zu spüren.

Knappheit bei den Arzneimitteln

Lieferengpässe gibt es seit der starken Globalisierung und Verlegung der Produktionen immer wieder. Doch nun kamen die letzten Jahre weitere globale Krisen hinzu, die aufzeigen, wie fragil das ganze System ist. So führte die Corona-Pandemie zu Lieferengpässen, weil das gesamte weltweite Wirtschaftssystem auf einmal stillstand. Produktionsstandorte wurden geschlossen, Frachter durften keine Häfen mehr anlaufen.

Dies war in Deutschland deutlich zu spüren. Durch die Kontaktverbote in der Corona-Pandemie sind die Menschen seltener krank geworden, es wurden weniger Medikamente benötigt. Darauf haben die Hersteller mit einer Drosselung der Produktion reagiert. Beim erhöhten Bedarf in der anschließenden Krankheitswelle kam es dann zu Problemen, weil sich die Produktion nicht so schnell wieder verdoppeln ließ.

Auswirkungen des Krieges?

Seit Februar 2022 ist Krieg in der Ukraine, das wirkt sich auf verschiedene Bereiche wie Energiekosten und Preissteigerungen allgemein aus. Daher stand die Frage an das Bundesgesundheitsministerium im Raum, ob der Krieg sich auch auf die Arzneimittelversorgung auswirken würde. Es seien vor allem die Kostensteigerungen, welche die pharmazeutischen Hersteller aufgrund der gesetzlich geltenden Rahmenbedingungen nicht weitergeben könnten.

Einige ukrainische Hersteller seien betroffen und Russland habe eine Bedeutung für die Herstellung von Radioisotopen, welche für medizinische Untersuchungen benötigt werden. Besonders in der Logistik gebe es Herausforderungen. Das Gesundheitsministerium blieb insgesamt sehr vage bei der Einschätzung der Lage. Dennoch bleibt es nicht untätig und geht nun gesetzlich gegen Lieferengpässen bei Arzneimitteln vor.

Gesetz gegen Lieferengpässe

Die Bundesregierung möchte den zunehmenden Lieferengpässen entgegenwirken, um die Versorgung mit Arzneimitteln für die Bürger sicherzustellen. Dafür trat nun das das Gesetz zur Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfung und Versorgungsverbesserung in Kraft. Europäische Produzenten sollen verstärkt Arzneimittel herstellen, um die Vielfalt der Anbieter zu erhöhen und die Lieferketten auf breitere Füße zu stellen.

Das Gesetz verpflichtet Krankenkassen dazu, europäische Hersteller bei ihren Rabattverträgen mit zu berücksichtigen. Zudem haben es die Apotheken zukünftig leichter, bei einem fehlenden Medikament auf ein wirkstoffgleiches Produkt auszuweichen. Und für einzelne Medikamente darf ein größerer Vorrat zum Beispiel in Krankenhausapotheken angelegt werden. Beim BfArM richtet die Bundesregierung ein Frühwarnsystem ein, um Lieferengpässe rechtzeitig zu erkennen.

Heike Lachnit


Quellen:

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