Jedes Jahr werden in Deutschland rund 7.000 Kinder mit einem Herzfehler geboren. Statistisch gesehen sind die Herzdefekte damit die häufigste Erkrankung, mit der Säuglinge zur Welt kommt. Einige Herzdefekte können mit einem einmaligen Eingriff korrigiert werden; jedoch bedarf es in ca. 39 Prozent aller Fälle mehrfacher Herzoperationen sowie eine lebenslange fachärztliche Betreuung.
Dank des medizinischen Fortschrittes sank die diesbezügliche Sterblichkeitsziffer signifikant, so dass heute ca. 90 Prozent der Kinder mit einem angeborenen Herzfehler das Erwachsenenalter erreichen. Aktuell geht man bundesweit von 200.000 Erwachsenen mit einem angeborenen Herzfehler (EMAH) aus.
Vorstände DGTHG und DGPK setzen sich für entscheidende Qualitätskriterien ein
Die Vorstände der Deutschen Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie (DGTHG) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK) definieren im gemeinsamen Konsensuspapier Grundvoraussetzungen herzchirurgischer Einheiten zur Behandlung von Patienten mit angeborenen Herzfehlern (2016) richtungsweisende Aspekte und zwingend einzuhaltende Voraussetzungen für die für eine optimale Patientenversorgung: qualifizierte Fachärzte, multiprofessionelle Teams, strukturierte Prozesse sowie eine adäquate Infrastruktur der Fachabteilungen für ein hohes Qualitätsniveau. Zentraler Punkt: Im Fokus steht zu jeder Zeit das Wohl des Patienten.
Qualität und Patientensicherheit
Die Strukturen einer chirurgischen Einheit zur Behandlung angeborener Herzfehler sind entscheidend für ein angemessenes Qualitätsniveau und eine adäquate Patientenversorgung. Die medizinischen Fachgesellschaften empfehlen spezialisierte Einheiten in Kliniken, die das gesamte chirurgische Spektrum, von der Korrektur einfacher Herzfehler bis zur Organtransplantation, erfüllen.
In der gegenwärtigen Versorgungsrealität existieren spezialisierte Einheiten in Kliniken, die dies erfüllen und weitere Einrichtungen, die auf Grundlage ihrer Infrastruktur ebenfalls eine adäquate Versorgung gewährleisten können. Qualitätsaspekte sind eine transparente und evaluierende Arbeitsweise und eine interne Qualitätssicherung inklusive der Ergebnisbewertung.
Fachärztliche Expertise für bestmögliche klinische Resultate
Entscheidend für die angemessene Behandlung und exzellente medizinischen Resultate sind nach Ansicht der DGTHG und der DGPK die Qualifikationen der beteiligten Fachärzte. Die Chirurgie angeborener Herzfehler ist als eine Subspezialität des Facharztes für Herzchirurgie anzusehen.
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, hat die DGTHG einen Katalog an Zusatzqualifikationen entwickelt und definiert. Bei Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen vergibt die DGTHG das Zertifikat Chirurgie angeborener Herzfehler.
Interdisziplinäres Herz-Team zum Wohl des Patienten
Zur bestmöglichen medizinischen Versorgung der jungen und erwachsenen Patienten mit angeborenem Herzfehler gehört nach Ansicht der beiden medizinischen Fachgesellschaften ein erfahrenes, interdisziplinäres Herz-Team. Hierzu zählen Herzchirurgen und pädiatrische Kardiologen ebenso wie Anästhesisten, Intensivmediziner, Kardiotechniker und speziell geschultes Krankenpflegepersonal.
Geeignete Infrastruktur für optimale Versorgung
Herzchirurgische Einheiten zur Behandlung angeborener Herzfehler müssen das gesamte herzchirurgische Behandlungsspektrum vom Frühgeborenen bis zum Jugendlichen kontinuierlich und mit gebotener Erfahrung zur Verfügung stellen. Wissenschaftliche Aktivitäten, Weiter- und Fortbildungen im Zusammenhang mit dem Fachgebiet sind ebenso obligat wie eine geeignete Infrastruktur.
Entsprechend muss zum Beispiel mindestens ein dem technischen Fortschritt entsprechender Operationssaal mit für Kinder und Jugendliche geeigneter Herz-Lungen-Maschine, extrakorporaler Mebranoxygenation, intraoperativer Echokardiographie sowie Röntgen- und Durchleuchtungsgeräten vorhanden sein. Zudem muss eine fachgebundene Intensiveinheit und eine Pflegestation verfügbar sein.
Qualitätssicherung als Erfolgsfaktor
Die Richtlinie des gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) zur Kinderherzchirurgie legt zur Prozess- und Ergebnisqualität zahlreiche Kriterien fest, wie beispielsweise einen multiprofessionell, interdisziplinär und abteilungsübergreifenden Qualitätszirkel, der regelmäßig tagt. Des Weiteren ist die Teilnahme an einer externen Qualitätssicherungsmaßnahme vorgesehen.
Nach Auffassung der Fachgesellschaften müssen die Analysen und Auswertungen der Qualitätskontrollen durch eine unabhängige Institution unter Einbeziehung fachlicher Expertise durchgeführt werden. Die Verantwortlichen aller Einheiten, die angeborene Herzfehler invasiv behandeln, müssen sich zur Teilnahme an der gegenwärtig freiwilligen Nationalen Qualitätssicherung Angeborener Herzfehler von DGTHG und DGPK verpflichten und zudem eine einrichtungsbezogene Ergebnisbewertung mir Risikoratifizierung durchführen.
Darüber hinaus kooperieren die Einrichtungen zur klinischen Forschung. Gemeinsame, interdisziplinäre Weiter- und Fortbildungen sind ebenfalls wünschenswert.
Quelle: Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V.