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Das steckt hinter dem Rauschmittel auf Rezept

Die Inhalation von Cannabis funktioniert mittels Verdampfen (mit einem Vaporisator) oder durch Rauchen. © AHPhotoswpg / iStock / Thinkstock

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Cannabis: Das steckt hinter dem Rauschmittel auf Rezept

Am 10. März 2017 wurde Cannabis in standardisierter Qualität zu medizinischen Zwecken legalisiert, zuvor verabschiedete der Bundestag einen entsprechenden Gesetzesentwurf. Cannabis ist nun in Deutschland über ein Betäubungsmittel-Rezept verordnungsfähig. Doch kann der Bedarf gedeckt werden und wer darf das Rauschmittel überhaupt konsumieren? Eine Zusammenfassung.

Cannabis-Arzneimittel eignen sich für schwer kranke Patienten, die unter starken, chronischen Schmerzen leiden. Darüber hinaus helfen sie bei Übelkeit und dienen der Appetitanregung, zum Beispiel bei Krebs- und HIV-Patienten. Bisher zeigten wissenschaftliche Untersuchungen geringe bis moderate positive Effekte bei chronischen Schmerzen, bei Verkrampfungen aufgrund von Multipler Sklerose sowie bei Chemotherapie-induzierter Übelkeit. Allerdings mangelt es noch an Studien, welche die Wirksamkeit des Arzneimittels bei weiteren Anwendungsgebieten belegen.

Einblick in die Botanik

Cannabis-Plantage © SEASTOCK / iStock / ThinkstockPlantage für medizinisches Cannabis. © SEASTOCK / iStock / Thinkstock

Die blühenden Spitzen sowie die Blätter der Pflanze Cannabis sativa variatio indica (indischer Hanf) enthalten als psychoaktive Substanzen die sogenannten Cannabinoide, von denen bisher mehr als 100 entdeckt wurden. In den Blüten liegen sie in der höchsten Konzentration vor, niedrigere Mengen findet man in den Blättern und Zweigen.

Zu den medizinisch relevanten Cannabinoiden gehören Delta-9-Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD). THC verursacht vor allem ein Rauschgefühl und verfügt über brechreizlindernde sowie entkrampfende Eigenschaften, während CBD als entzündungshemmend, spasmolytisch und ebenfalls als brechreizlindernd gilt.

Die medizinischen Effekte sind auf eine Aktivierung von Cannabinoid- CB1- und CB2-Rezeptoren zurückzuführen. THC wirkt dabei als Agonist an den zwei CB-Rezeptoren, CBD weist unter anderem antagonistische Einflüsse am CB1-Rezeptor oder eine Aktivierung der sogenannten Vanilloid-1-Rezeptoren sowie der 5-HT1A-Rezeptoren auf.

Rauchen oder Verdampfen?

Cannabis kann inhaliert werden oder oral zur Anwendung kommen. Die Inhalation funktioniert mittels Verdampfen (mit einem Vaporisator) oder durch Rauchen. Erstere Möglichkeit besitzt den Vorteil, dass keine schädlichen Nebenprodukte (anders als beim Rauchvorgang) eingeatmet werden. Grundsätzlich besteht bei der Anwendung das Risiko verschiedener Nebenwirkungen, zu denen beispielsweise Tachykardie, Schwindel, Blutdruckabfall, Angst oder Müdigkeit zählen.

Startschwierigkeiten bei der Versorgung

Cannabis-Plantage © SEASTOCK / iStock / ThinkstockPlantage für medizinisches Cannabis. © SEASTOCK / iStock / Thinkstock

Voraussetzung für die Verordnung von medizinischen Cannabis ist laut Angaben der Bundesregierung, dass alle weiteren Therapiemöglichkeiten bereits ausgeschöpft sind oder der behandelnde Arzt nach seiner begründeten Einschätzung die Entscheidung trifft, Cannabis zur Linderung der Symptome einzusetzen.

Derzeit gibt es allerdings Versorgungsengpässe schwer kranker Patienten mit medizinischem Cannabis wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) erklärte. Nach Angaben des Magazins Spiegel liegen den Krankenkassen Tausende Anträge auf Kostenübernahme vor, die Ablehnungsquote liege bei etwa 50 Prozent.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) teilte mit, dass medizinisches Cannabis momentan vor allem aus Kanada oder den Niederlanden stamme, erste Ernten in Deutschland werden etwa im Jahr 2019 erwartet.

Risiken im Straßenverkehr?

Cannabis-Plantage © SEASTOCK / iStock / ThinkstockPlantage für medizinisches Cannabis. © SEASTOCK / iStock / Thinkstock

Beim Konsum von Cannabis zu Rauschzwecken handelt es sich nach § 24a Absatz 2 des Straßenverkehrsgesetzes um eine Ordnungswidrigkeit. Bei einer ordnungsgemäßen Verwendung von Cannabis nach ärztlicher Verschreibung trifft dieser Sachverhalt jedoch nicht zu, dennoch sollten Betroffene unbedingt mit ihrem Arzt abklären, ob eine Teilnahme am Straßenverkehr vertretbar ist – schließlich kann die Fähigkeit zum Führen eines Kraftfahrzeugs durch die Einnahme beeinträchtigt sein.

Martina Görz


Literatur:

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