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Wichtige News aus der Immunhämatologie

Neuerungen in der Immunhämatologie betreffen fast jedes Krankenhaus und jede Laborgemeinschaft. Wichtig ist, dass die Richtlinie verstanden und korrekt angewendet wird. © Michael Reiter

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Tagung: Wichtige News aus der Immunhämatologie

Ende September fand die DGKL-Jahrestagung in Mannheim statt. Informationen „von MTLA für MTLA“ bot begleitend die 3. Fachtagung für Biomedizinische Analytik des DVTA. Eines der Themengebiete im Mittelpunkt: Immunhämatologie und Transfusionsmedizin.

Katrin Feldmann vom DRK Blutspendedienst in Freital beschrieb Grundlagen und Fallbeispiele für die Differenzierung von irregulären Antikörpern und bei der Rhesus-Faktor-Bestimmung. Welche Auswirkungen hat die (novellierte) Richtlinie von 2017 zur Hämotherapie der Bundesärztekammer? Was ist wie abzuklären? Diese Fragen galt es zu beantworten. Neuerungen in der Immunhämatologie betreffen fast jedes Krankenhaus und jede Laborgemeinschaft. Es ist wichtig, dass die Richtlinie verstanden und korrekt patientenbezogen angewendet wird.

Besonders wichtig: Transfusionsanamnese

Fahnen © Michael Reiter

Positiv sieht die MTLA, dass die Molekularbiologie in viele Untersuchungsmethoden einbezogen wurde. „Was kann ich immunhämatologisch vertreten, wo muss ich einen Arzt heranziehen?“, so Feldmanns zentrale Fragen. „Die Abklärung der AB0- Eigenschaften, anderer Antigene und des Rh-Faktors ist molekularbiologisch möglich. Neu und zwingend hinzugekommen ist die Klärung positiver Eigenkontrollen und die Bestimmung des Rh-Faktors hinsichtlich verzögerter und akuter Transfusionsreaktionen. Wichtig für den Patienten ist: Was mache ich mit diesen Befunden? Nur 15 Prozent der Bevölkerung sind Rh negativ, der Rest Rh positiv, deshalb ist ‚0 Rh negativ‘ keine Allroundkonserve mehr. Das wurde auch so in die Richtlinie übernommen und muss sich in den Köpfen der Verantwortlichen verankern“, erklärt Feldmann.

Die korrekte Dokumentation ist eine grundlegende Voraussetzung für weitere Maßnahmen einer bestmöglichen Versorgung mit Blutkonserven. Die Ärzte sind gefordert, zu kommunizieren – was hat der Patient für eine Anamnese, für Medikamente, Vortransfusionen, ist er stammzelltransplantiert? – „Nur mit solchem Wissen zum Patienten können wir tragfähige Befunde erstellen. Die neuen Medikamente spielen heute eine große Rolle: „Darzalex“ ist ein gutes Beispiel, es hängt sich an Antigene von Erythrozyten und hat keine Bedeutung für die Transfusion, liefert im Labor aber falsch positive Ergebnisse. So erscheint die Konserve unverträglich, ist es aber nicht,“ erklärt Feldmann.

Die verstärkte Diagnostik und Therapie mit monoklonalen Antikörpern, auch für solide Organe, schafft Probleme in der Immunhämatologie. Die Abklärung ist aufwändiger und erfordert mehr Zeitaufwand, daraus resultiert unter anderem die Verschiebung von Operationen.

„Da wir im Labor keinen direkten Patientenkontakt haben, sind wir auf die Informationen ‚von außen‘ angewiesen. Beispielsweise, ob es dabei um ambulante Transfusionen oder Referenzfälle aus peripheren Krankenhäusern geht. Eine erhebliche Erleichterung der Kommunikation liefern Notfallpässe – Patienten sollten sie unbedingt mitbringen!“, wünscht sich die MTLA. Der vorhandene Datenschutz verhindert meist den elektronischen Zugriff auf gegebenenfalls vorliegende Patienteninformationen.

Diskussion mit verschiedenen Interpretationen

Über das Update zur RiliBÄK-Novelle freute sich ebenso Dr. Chitra Königsmark, Ärztin und Labormedizinerin am Harzklinikum Dorothea Christiane Erxleben GmbH, Wernigerode. Dort hatte es beispielsweise einen Verdacht auf Du = Dweak gegeben. „Vor der Novellierung konnten wir eine solche Diagnose im Haus treffen, nach der neuen Regelung muss diese Prüfung durch das DRK in Dessau erfolgen. Erst nach Vorliegen dieser Informationen können wir die Rh-Formel korrekt dokumentieren“, so Königsmark. Das dauert etwa zwei Tage länger. Ärzte müssen somit früher beziehungsweise länger planen, bei elektiven OPs muss zwecks Termineinhaltung Blut deutlich früher abgenommen werden. Die MTLA müssen der Station dies entsprechend kommunizieren.

Heike Gundlach, MTLA im Klinikum Bielefeld, hielt vor der Session dagegen: Wenn der Verdacht auf Dweak besteht und noch keine molekularbiologische Untersuchung durchgeführt ist, gilt der Patient laut RiliBÄK als Rh-negativ und erhält Rh-negative Konserven: Sobald ein Nachweis von Dweak vorliegt, erhält er Rh-positive Konserven. Eine Wartezeit ergibt sich somit nicht. So bleibt nach jeder Novellierung auch ein gewisser Spielraum, zumindest solange genug Rh-negative Konserven zur Verfügung stehen!

 

Michael Reiter


Weitere Informationen: Ein PDF mit Fallbeispielen und Erklärungen finden Sie hier. 

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