Seit dem Jahr 2011 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) aus formalen Gründen insgesamt fünf neuen Wirkstoffen für die Diabetestherapie in der frühen Nutzenbewertung keinen Zusatznutzen ausgesprochen. Infolge dessen konnte zwischen pharmazeutischen Unternehmen und dem Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung kein auskömmlicher Erstattungsbetrag vereinbart werden.
Somit mussten die Arzneimittel vom deutschen Markt genommen werden. „Die frühe Nutzenbewertung stößt nach aktuell gültiger Gesetzesgrundlage bei chronischen Erkrankungen, wie Diabetes, an ihre Grenzen. Damit werden betroffenen Patienten innovative Arzneimittel versagt und die insbesondere bei der Versorgung chronisch Erkrankter erforderliche Therapievielfalt wird massiv eingeschränkt“, sagt Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des BAH.
„Der therapeutische Wert neuer Arzneimittel bei chronischen Erkrankungen erweist sich erst längerfristig. Dem muss Rechnung getragen werden, beispielsweise durch Anerkennung der bestverfügbaren Evidenz und ein Überdenken der bisher angewandten Bewertungsmethodik“, ergänzt Kortland.
Quelle: Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH)