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Impflücken noch nicht geschlossen

Die für eine Ausrottung der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent wird in Deutschland bislang nur in einzelnen Bundesländern erreicht. © Micha Rosenwirth / Hemera / Thinkstock

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Europäische Impfwoche: Impflücken noch nicht geschlossen

Impfungen gegen gefährliche Infektionskrankheiten gehören zu den größten Errungenschaften der Medizin. Doch es gibt noch immer Impf­lücken in allen Altersstufen. Die Masern-Impfquoten von Schul­an­fängern haben sich in den meisten Bundesländern erneut leicht verbessert. Das Ziel der WHO erreicht Deutschland aber noch nicht.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Die aktuellen Zahlen zeigen, dass Deutschland beim Impfen gegen Masern besser geworden ist, aber wir sind längst noch nicht gut genug. Die Impflücken sind noch immer zu groß. Seit Mitte 2015 gelten neue Regelungen zur Überprüfung des Impf­schutzes und für die Impfberatung. Wir brauchen jetzt eine gemein­same Kraft­an­strengung der Ärzte, Schulen, Kitas, der Betriebe und natürlich auch der Familien, damit Masern in Deutschland der Ver­gan­gen­heit angehören. Denn jede und jeder Einzelne von uns trägt Verantwortung dafür, die Masern auszurotten.“

Die für eine Ausrottung der Masern erforderliche Impfquote von 95 Prozent wird in Deutschland bislang nur in einzelnen Bundesländern erreicht. Im Jahr 2014 hatten deutschlandweit nur 92,8 Prozent der Schulanfänger die maß­geb­liche zweite Masern-Impfung erhalten. Die Masern-Impfquote lag 2013 bei 92,6 Prozent.

Unzureichende Impfungen lösen Infektionsketten aus

„Zudem werden viele Kinder zu spät gegen die Masern geimpft“, sagt Lothar H. Wieler, Präsident des Robert Koch Instituts. Im Alter von 24 Monaten haben erst 71 Prozent der Kinder die zweite Masern-Impfung erhalten, das zeigt eine RKI-Auswertung von Abrechnungsdaten der Kas­sen­ärzt­lichen Vereinigungen. Die hochansteckenden Masernviren führen immer wieder zu Erkrankungen und können zum Teil lange Infek­tions­ketten auslösen, weil viele Jugendliche und junge Erwachsene gar nicht oder unzureichend gegen Masern geimpft sind.

Seit Mitte 2015 ist gesetzlich geregelt, dass Ärzte bei allen Gesund­heits­unter­su­chun­gen für alle Altersgruppen den Impfstatus überprüfen und auf fehlende Impfungen hinweisen müssen. Die Ständige Impfkommission am RKI empfiehlt die Masern-Impfung allen nach 1970 geborenen Erwach­senen, die in der Kindheit gar nicht oder nur einmal geimpft wurden oder bei denen der Masern-Impfstatus unklar ist. Die Kosten der Masern-Impfungen und die der übrigen von der Impfkommission empfohlenen Schutz­imp­fungen werden von den gesetzlichen Kranken­kassen übernommen.

Impfempfehlungen nicht bekannt?

Damit die Übertragungswege der Masern aufgeklärt werden können, müssen entsprechende Daten erhoben und die Viren untersucht werden. Das Nationale Referenzzentrum für Masern am RKI bietet bei Masern­ver­dachts­fällen eine kostenlose Diagnostik an. Eine wichtige Rolle spielen auch die Gesundheits­ämter, die den einzelnen Masernerkrankungen nach­gehen und Daten erheben. Labor- und Meldedaten sind unter anderem erforderlich, um den Eliminations­pro­zess gegenüber der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zu dokumentieren.

„Nach Studien der BZgA sind die Impfempfehlungen gegen Masern noch nicht ausreichend bekannt. Daher ist es wichtig, mit umfassenden Infor­ma­tions­an­ge­boten auf die Impfungen aufmerksam zu machen und an den Impfcheck zu erinnern“, betont Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundes­zentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA). Anlässlich der Europäischen Impfwoche wird auf Initiative des Bundes­ge­sund­heits­minis­te­riums und der BZgA das Bettenhochhaus der Uni­versitäts­klinik Charité in Berlin-Mitte nachts mit roten Masernpunkten angestrahlt.

Diese Licht-Aktion soll in der Öffentlichkeit verstärkt auf den wichtigen Impfschutz aufmerksam machen. Zudem stellt die BZgA einen neuen Impfvortrag zur Verfügung, der in Ko­ope­ra­tion mit der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie, dem Berufs­verband der Kinder- und Jugendärzte, dem Paul-Ehrlich-Institut und dem RKI entwickelt wurde. Darüber hinaus hat die BZgA eine Entscheidungshilfe zur Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln zusammen mit Experten der Universität Erfurt (CEREB) über­arbeitet.

Quelle: Robert-Koch-Institut

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