Artikel zum Thema MTA-Reform
Das MTA-Reformgesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Der Beruf der Medizinisch-technischen Assistenten erfährt damit eine grundlegende Neuausrichtung. Sowohl die Ausbildungsinhalte als auch die Berufsbezeichnung sind von den Änderungen betroffen. Die bisherige Berufsbezeichnung wird durch den neuen Titel Medizinische:r Technolog:in (für Laboratoriumsanalytik, Radiologie Funktionsdiagnostik und Veterinärmedizin) ersetzt. Ziel der Reform ist es, den MT-Beruf moderner und kompetenzorientierter zu gestalten.